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Argumente gegen den Eisenbeschlag
Durch
das Beschlagen mit Hufeisen wird die Hornkapsel in ihrer Elastizität
stark behindert. Ein "Anschmiegen" an
den Boden, wie es dem Barhuf möglich ist, wird durch das
starre Material gänzlich verhindert. Damit sind die Gelenke
des Pferdebeines den Bodenunebenheiten quasi "schutzlos" ausgeliefert.
Ohne die elastische Beweglichkeit des Barhufes schlägt jedes
nicht-plane-Auffußen ungehindert auf die Scharniergelenke
durch.
Durch
das Beschlagen mit Hufeisen wird die Blutversorgung im Huf geschwächt.
Die für eine optimale
Blutzirkulation notwendige Verformung der Hornkapsel erfolgt
nur noch sehr eingeschränkt. Dies betrifft weniger das Aufweiten
im Trachtenbereich, was beim korrekt genagelten Eisen immerhin
noch eingeschränkt möglich ist, sondern vor allem das
Verwinden der Hornkapsel in der Vertikale, wie es beim oben beschriebenen "Anschmiegen" an
den Boden erfolgt und unter dem Eisen unmöglich ist.
Durch das Beschlagen mit Hufeisen wird das
Pferd seines Tastsinnes beraubt. Ein Barhuf-Pferd geht verantwortlich,
sprich pfleglich mit seinen Beinen um. Es fühlt den Boden
und paßt seinen Gang an, so erhält es sich seine Funktionsfähigkeit.
Per Eisen wird die "Fühligkeit" ausgeschaltet, die Hufe
werden desensibilisiert. Dies "verführt" das Pferd zu einem
wahrlich rücksichtslosen Umgang mit seinen Beinen. Komisch
ist: Manch ein Reiter empfindet mehr Mitleid mit einem fühlig über
Steine gehenden und sich seinen Weg suchenden Pferd, als mit
einem Pferd, welches ohne Zögern über eben diese drüber
marschiert und sich dabei über kurz oder lang die Beine
ruiniert.
Durch
das Beschlagen mit Hufeisen werden Stellungsfehler provoziert.
Bspw. führt der Eisenbeschlag
durch den überproportionalen Hornabrieb im Trachtenbereich
leicht zu einer zu flachen Stellung und damit zu einer gebrochenen
Huf-Fesselachse. (siehe auch unser hand out zu " Untergeschobene
Trachten ")
Durch
das Beschlagen mit Hufeisen erhöht
sich die Verletzungsträchtigkeit beim Umgang mit Artgenossen.
Viele Pferde sehen sich wegen ihrer eisenbewehrten Füße
zur Einzelhaft verurteilt.
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