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Untergeschobene Trachten
Das Phänomen "Untergeschobene Trachten" bezeichnet
eine Fehlstellung bei der Gliedmaße der Pferde, die sich
durch eine zu spitze Winkelung des Pferdehufes auszeichnet. Die
Huf-Fesselachse ist in diesem Fall gebrochen. Verursacht wird
diese Fehlstellung in erster Linie durch unsachgemäße
Hufzubereitung (1) bzw. durch einen übermäßigen
Abrieb im Bereich des Trachtenhorns, wie er unter dem Eisenbeschlag
stattfindet. Übermäßig meint, daß hier
ein starker Hornabrieb im hinteren Bereich des Hufes stattfindet,
während im Zehenbereich quasi kein (unter Eisen) oder nur
sehr wenig Abrieb erfolgt. Infolge dieser ungleichmäßigen
Abnutzung verlagert sich die Last bei der Gewichtsaufnahme in
den Fersenbereich der Gliedmaße. Die aufgrund des ausbleibenden
Abriebs überlangen Hornröhrchen der Zehenwand werden
aus ihrer ursprünglichen Stellung - in der sie den Bodendruck
zu einem guten Teil vertikal auffangen, und nur zu einem Bruchteil
federnd nach außen (in der Horizontale) nachgeben - in
eine Stellung gezwungen, wo sie dem Bodendruck mehr und mehr
ausweichen. Erkennbar wird dies an der Verbiegung der Hornwand,
an der verbreiterten, aufgerissenen Blättchenschicht und
einem überbreiten Tragrand im Bereich der Zehe. Ist die
Grenze überschritten, büßt die Tragwand im Zehenbereich
ihre Tragefunktion nahezu gänzlich ein. Da die Zehenwand
nun bei jedem Auffußen ausweicht, findet erst recht kein
Abrieb mehr in diesem Bereich statt. Die Fersenlastigkeit schreitet
progressiv voran. Die Hornröhrchen der Trachtenwand verändern
ihre Stellung zum Boden in dem Maße, in dem die Zehe "wegläuft".
Auch hier liegt die einzige Möglichkeit zur
Korrektur in der Beseitigung der Ursachen. In diesem Fall bedeutet
das: Die "auf dem Boden liegenden" Hornröhrchen müssen
wieder senkrecht zum Boden gestellt werden. Optimal wäre
es hierbei, den Tragrand rundherum gleichmäßig zu
kürzen (eine Scheibe abzuschneiden), so daß es gelingt,
sämtliche bereits verbogene, nach vorn ausweichende (Zehe)
und zehenwärts untergeschobene (Trachtenendkante) Hornbereiche
abtragen zu können. Da dies in den meisten Fällen nicht
möglich ist - meist ist kein ausreichender und gleichmäßiger
Tragrandüberstand vorhanden - wird der Huforthopäde
die Korrektur damit einleiten, daß er die überlangen
Zehenwandröhrchen so kürzt, daß ihre Hebelwirkung
aufgehoben wird. Dies geschieht durch Beraspeln von außen,
wobei der vorher überbreite Tragrand nach dem Beraspeln
etwas dünner sein sollte, als der Tragrand in den hinteren
Bereichen des Hufes. Es ist dabei wichtig, wirklich hoch zu raspeln
(keine Bullnase!), um jegliche Hebelwirkung nach außen
aufzuheben. Die so hergestellte "Rietdachstruktur" - die ehemals
längsten (und zugleich härtesten), äußeren
Hornröhrchen sind nun die kürzesten und stabilisieren
so die unter ihnen liegenden Röhrchen - verhindert ein weiteres
Verbiegen der Zehenwand nach außen. Wir erreichen mit unserer
Arbeit in einem Schritt drei positive Effekte: 1) Die Zehenwand
erhält ihre Tragefunktion zurück. 2) Durch das oben
beschriebene dünner raspeln des Tragrandes kann im Zehenbereich
ab sofort mehr Abrieb stattfinden. 3) Die für das Pferd
schmerzhafte Hebelwirkung wird aufgehoben, daß heißt
es kann sofort leichter Abfußen und es entfällt das
Bedürfnis des Tieres seine Zehe zu entlasten und damit seine
Ferse vermehrt zu belasten; der Fersenlastigkeit wird somit entgegengewirkt.
Der Huf erhält auf diese Weise die Chance, sich in sein
Gleichgewicht zurück zu laufen.
(1) so führt bspw. das beständige Kürzen der Trachten, wie es von
einer bekannten Schule der Barhufpflege propagiert wird, häufig zu dieser
Art der Fehlstellung
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